Am Sonntag, 3. April sind alle Regelungen aus der zuletzt gültigen Corona-Verordnung entfallen. Es gibt keine Kontaktbeschränkungen, keine Kontaktdatenerhebung, keine Abstandsregeln, kein Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung und keine Abfragen des G-Status mehr.
Die gesetzlich vorschriebene FFP2-Maskenpflicht gilt nur noch in Kranken- und Pflegeeinrichtungen, Heimen, Arztpraxen sowie im öffentlichen Personennahverkehr - hierzu gehören auch die Schiffahrt und Inselbahn Langeoog inkl. dazu gehöriger Wartebereiche und Gebäude! Der...