Ab dem 1. Dezember können die LangeoogCards für das Jahr 2017 verlängert werden. Zu beachten ist, dass die LangeoogCard für die Verlängerung mitzubringen ist. Dies gilt auch für die LangeoogCards von Berufstätigen und Verwandten. Die Arbeitnehmer haben zusätzlich wieder einen Beschäftigungsnachweis des Arbeitgebers für das Kalenderjahr 2017 vorzulegen.
Das Personal im Bahnhof Langeoog und im Fährhaus Bensersiel ist nur gegen Vorlage einer gültigen LangeoogCard berechtigt, ermäßigte Fahrscheine auszugeben. Dieses gilt auch, wenn...