Auch außerhalb von ausgewiesenen Zonen ist Kitesurfen im Wattenmeer möglich. In Schutzzonen sei zwar Drachensteigen verboten, doch Kitesurfen falle nicht unter das Verbot. Das hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg jetzt festgestellt.
Zwei Kitesurfer aus der Region hatten gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg Beschwerde eingelegt, das damit korrigiert wurde. Um Vögel und Seehunde zu schützen.durfte der Sport aufgrund von Regelungen im niedersächsischen Nationalparkgesetz bisher nur in dafür ausgewiesenen Bereichen des...