Für die Zeit vom 11.-27. Mai hat das Land Niedersachsen die bisher angekündigte Wiederbelegungsfrist durch eine Mindestbelegungsdauer ersetzt. Dies geht aus der neuen geänderten Niedersächsischen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie hervor, die am 11. Mai in Kraft tritt. Die Verordnung gilt bis zum 27.05.2020. Darüber informierte jetzt die Inselgemeinde, in der Mitteilung hatte es zunächst versehentlich 18.5. geheißen.
Personen dürfen dann eine niedersächsische Insel besuchen, wenn sie für einen...