Die Inselgemeinde weist im aktuellen Rundschreiben noch einmal auf die Anleinpflicht für Hunde hin.
Sie gilt überall außerhalb des Ortsbereiches ganzjährig und innerhalb des Ortes vom 01.03. bis 31.10. jeden Jahres. Das gilt auch für den Hundestrandbereich. Am Badestrand außerhalb des Hundestrandes dürfen keine Hunde mitgeführt werden. Hundehalter:innen werden außerdem darum geben darauf zu achten, die Hinterlassenschaften ihrer Hunde unmittelbar aufzunehmen und der Abfallentsorgung zuzuführen. Zuwiderhandlungen können...