Aus gegebenem Anlass bittet die Inselgemeinde zu beachten, dass die Benutzung der Straßen für Fahrräder, deren Breite mehr als 0,70 m beträgt – mit Ausnahme von Behindertendreirädern – nicht zulässig ist. Gepäckanhänger und Vorrichtungen zum Lastentransport bleiben unberücksichtigt.
Sofern man ein Fahrrad - dessen Breite mehr als 0,70 m beträgt - zu nutzen beabsichtigt, wird um Vorsprache bei der Inselgemeinde (Ordnungsamt) gebeten, ob die Erteilung einer hierzu erforderlichen strassenrechtlichen Erlaubnis möglich ist.
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